Mit dem Ziel, die Patientensicherheit zu verbessern, hat die Europäische Kommission die bestehenden Medizinprodukterichtlinien überarbeitet. Die neue Verordnung über Medizinprodukte (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation, MDR) ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten, die Übergangsfrist endete am 26. Mai 2021. Sie ersetzt die bisherigen EU-Richtlinien 93/42/EWG und 90/385/EWG und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig. Dies führt innerhalb der Europäischen Union zu einer Harmonisierung der Standards für Medizinprodukte.
Neben neuen Produkten müssen auch alle bereits auf dem Markt zugelassenen Produkte einem Zertifizierungsprozess gemäß MDR unterzogen werden. MDR-konforme Zertifikate können nur von Benannten Stellen vergeben werden, die bereits ein Neubenennungsverfahren durchlaufen haben. Dieser Vorgang ist derzeit noch nicht abgeschlossen (Stand September 2023).
Die MDR bringt neue und in vielen Bereichen höhere Anforderungen für die Unternehmen und Überwachungseinrichtungen mit sich. Wichtige Änderungen sind:
Um Probleme und Fragen bei der Implementierung der MDR (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation) sowie der neuen Verordnung über In-vitro-Diagnostika (EU) 2017/746 (In-vitro Diagnostic Medical Devices Regulation, IVDR) zu identifizieren, hat das Bundesministerium für Gesundheit den Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung der neuen EU-Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (NAKI) gegründet. Die Ergebnisse werden auf der Website veröffentlicht.
Am 15. März 2023 hat die Europäische Kommission die Anpassungsverordnung (EU) 2023/607 veröffentlicht, durch die die Übergangsbestimmungen für bestimmte Medizinprodukte angepasst wurden. Damit soll einem befürchteten Versorgungsengpass von Medizinprodukten in der Europäischen Union entgegengewirkt werden. Allerdings sind die Verlängerungen an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Europäische Kommission möchte sicherstellen, "dass die zusätzliche Zeit nur für Produkte gilt, die sicher sind, und für die die Hersteller bestimmte Schritte zum Übergang zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2017/745 unternommen haben" (Abs. 6 (EU) 2023/607). Zusätzlich zu den verlängerten Übergangfristen für bestimmte Produkte wurde auch das Entfallen der Abverkaufsfristen beschlossen. Demnach ist die Bereitstellung auf dem Markt oder die Inbetriebnahme bestimmter Produkte auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zulässig.
Bedingungen, an die die verlängerten Übergangsfristen geknüpft sind (Art. 1, Abs. 1 (EU) 2023/607):
Unter Berücksichtigung der oben genannten Bedingungen und den nachfolgenden Voraussetzungen (Art. 1, Abs. 1 (EU) 2023/607), dass
gelten für bestimmte Medizinprodukte folgende Übergangszeiträume (Art. 1, Abs. 1 (EU) 2023/607):
Nachfolgende Grafik veranschaulicht die momentan geltenden Übergangsfristen nach der Anpassungsverordnung (EU) 2023/607:
Nicht nur die Produkte selbst, auch die Zertifizierungsstellen, die die Produkte nach der neuen Verordnung zertifizieren, müssen sich erneut als Benannte Stelle bewerben und nach einer Prüfung neu benannt werden. Insgesamt gab es in der EU mehr als 50 Benannte Stellen mit der Befugnis, nach den EU-Richtlinien 93/42/EWG und 90/385/EWG zertifizieren zu dürfen.9) Im Zuge der neuen Verordnung haben 62 Benannte Stellen einen Antrag auf Benennung unter der MDR gestellt.10) 43 Benannte Stellen wurden MDR-konform neu benannt, davon zehn in Deutschland (Stand Januar 2024).11) Der aktuelle Stand kann in der NANDO-Datenbank abgefragt werden.
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Literatur:
1) SPECTARIS – Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. (2019): Konsequenzen der neuen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) für Patienten und Industrie. https://www.spectaris.de/fileadmin/Content/Medizintechnik/Positionen/2018_
2) Markus Gerhart, Johner Insitut GmbH: Medizinprodukte der Klasse 1. https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/medizinprodukte-der-klasse-1/ (Abgerufen 14.04.2023)
3) VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.: Die EU Medizinprodukteverordnung (MDR): Was ändert sich? https://www.vde.com/topics-de/health/beratung/die-eu-medizinprodukteverordnung-mdr-was-aendert-sich (Abgerufen 14.04.2023)
4) Prof. Dr. Christian Johner, Johner Institut GmbH: EUDAMED: European Databank on Medical Devices. https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/eudamed/ (Abgerufen 25.09.18)
5) Medizin & Technik, Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH (24.05.18): Responsible Person muss mehr leisten als der Sicherheitsbeauftragte. https://medizin-und-technik.industrie.de/recht/regulatorisches/responsible-person-muss-mehr-leisten-als-der-sicherheitsbeauftragte/ (Abgerufen 26.09.18)
6) Dr. Sebastian Grömminger, Johner Institut GmbH, (2020): IVDR – In-vitro-Diagnostic Device Regulation. https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/ivdr-in-vitro-diagnostic-device-regulation/ (Abgerufen am 06.08.20)
7) Medical Device Coordination Group: MDCG 2019-7 Guidance on Article 15 of the Medical Device Regulation (MDR) and In.vitro Diagnostic Device Regulation (IVDR) regarding a ‚person responsible for regulatory compliance‘ (PRRC). https://health.ec.europa.eu/system/files/2020-09/md_
8) Christian Rosenzweig, Johner Institut GmbH: OEM (Original Equipment Manufacturer) von Medizinprodukten. https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/oem-original-equipment-manufacturer/ (Abgerufen 14.04.2023)
9) BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.: #MDReady? Die Anzahl der Benannten Stellen nach MDR ist noch immer viel zu gering. https://www.bvmed.de/de/recht/eu-medizinprodukte-verordnung-mdr/die-anzahl-der-mdr-benannten-stellen-ist-viel-zu-gering (abgerufen am 08.09.2023)
10) Europäische Kommission: Information on the applications for designation as a notified body. https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/md_
11) Europäische Kommission: Bodies. https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=directive.notifiedbody&dir_
Die neue Verordnung über Medizinprodukte – MDR, 01.12.2021; Änderungen 04.2023 | © BIOPRO Baden-Württemberg GmbH